Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen der Vertragsparteien. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lune Raummobiliar GmbH.
2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lune Raummobiliar GmbH erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt Lune Raummobiliar GmbH nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluss
1. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Lune Raummobiliar GmbH schriftlich bestätigt wurden.
2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderungen der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hierauf Rechte gegen Lune Raummobiliar GmbH herleiten kann.

§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der Brink Industrial B.V. in Hoogeveen/Niederlande und zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderungen geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
2. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Lune Raummobiliar GmbH ausdrücklich vor. Eine Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
4. Lune Raummobiliar GmbH ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzzwecken abzutreten.

§ 4 Verzug
1. Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann Lune Raummobiliar GmbH Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig.
2. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum der Lune Raummobiliar GmbH. Übersteigt der Vertrag der im Voraus abgetretenen Forderungen den zu sichernden Anspruch um mehr als 20%, so ist Lune Raummobiliar GmbH zur Vermeidung einer unangemessenen Übersicherung auf Wunsch des Kunden zur Freigabe des 20% übersteigenden Sicherungsbetrages verpflichtet. Gegenüber Nichtkaufleuten bleibt die vertragsgegenständliche Leistung bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum der Lune Raummobiliar GmbH.
2. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind Lune Raummobiliar GmbH unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beiführung des Pfändungsprotokolls. Im Falle der Nichteinhaltung dieser vorstehenden Pflichten hat Lune Raummobiliar GmbH das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
3. Die Ware bleibt Eigentum der Lune Raummobiliar GmbH. Be- oder Verarbeitung, sowie der Umbildung erfolgen stets für Lune Raummobiliar GmbH als Hersteller jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit)-Eigentum von Lune Raummobiliar GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)-Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an Lune Raummobiliar GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit)-Eigentum der Lune Raummobiliar GmbH unentgeltlich.
4. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind ausgeschlossen. Soweit der Kunde Händler ist, können die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert werden. Der Kunde tritt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit für die Lune Raummobiliar GmbH zustehenden Ansprüche ab. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die Forderungsabtretung bekannt zu geben. Der Kunde muss alle Auskünfte erteilen, die für die Geltendmachung der Rechte von Lune Raummobiliar GmbH benötigt werden.

§ 6 Gewährleistung
1. Für den Fall, dass Mängel an der Ware auftreten sollten, teilt dies der Kunde Lune Raummobiliar GmbH unverzüglich schriftlich mit einer Beschreibung des Mangelbildes mit. Der Kunde hat die Pflicht, die Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche und leicht behebbare Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung mitzuteilen und als Mangel zu rügen. Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten bleiben von den Regelungen dieser AGB unberührt.
2. Die vertragliche Gewährleistung ist auf zwei Jahre ab Übergabe bzw. Annahme, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen Lune Raummobiliar GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
3. Der Kunde kann den Vertrag rückgängig machen oder die Vergütung mindern, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche fehlschlagen und für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind. Der Kunde muss Lune Raummobiliar GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung verschaffen.

§ 7 Haftung
Lune Raummobiliar GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit, sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungshilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.

§ 8 Rücktritt
Lune Raummobiliar GmbH braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware endgültig eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat Lune Raummobiliar GmbH den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Wenden, soweit vertraglich nicht anderes vereinbart wurde.
2. Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand Siegen als vereinbart.

§ 10 Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Mündliche Abreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Verträge, nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen geschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages mit dem Kunden bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingung gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.